Trassenführung für geplante Wasserleitung Weinbergbewässerungsprojekt Iphofen

Weinberge
Weinberge. Foto: Eva Trapp

Ausklammern eines Teilbereichs entlang der Sicker und abschließende Entscheidung durch den Stadtrat

ERFOLGREICH: Antrag vom 28.02.2024

Nachdem der Stadtrat am 22.02.2024 unserem ursprünglichen Antrag, dem Streckenverlauf über Kitzinger Gemarkung NICHT zuzustimmen, nach mehrfachem Vertagen abgelehnt hatte, konnten wir in der Stadtratsitzung am 22.03.2024 zumindest erwirken, dass ein Teilbereich entlang der Sicker ausgespart und der dortige Baumbestand geschützt wird (13:12). Auch will sich der Kitzinger Stadtrat die Zustimmung zum endgültigen Streckenverlauf vorbehalten (22:3). Mehr Info siehe MainPost-Berichterstattung.

Nachdem in der Stadtratssitzung vom 22.02.24 nicht über eine Detailierung unseres Antrags zur Weinbergswasserleitung wegen zu geringer Vorbereitungszeit entschieden werden konnte, stellen wir den Antrag, einen Teilbereich städtischer Flächen aus ökologischen Gründen der Stadt Iphofen nicht zur Leitungsverlegung zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag verhindert nicht die Leitungsverlegung an sich, da alternative Trassen zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Flächen zwischen der Brücke Raiffeisenstraße und dem Ortsende von Sickershausen Richtung Mainbernheim entlang der Sicker (Wege- und Bachparzelle) werden für Verlegung und Betrieb einer Wasserleitung für das Weinbergsbewässerungsprojekt in Iphofen aus ökologischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt.

Dieser Abschnitt des Fernradweges entlang der Sicker weist einen meist geschlossenen alten Baumbestand mit ca. 50 alten Bäumen und Strauchgruppen zwischen Bach und Weg auf. In der Wegeparzelle befindet sich bereits ein Abwasserkanal aus Mainbernheim sowie eine Gashochdruckleitung der LKW (s. Bild). Zur Sicherung dieser Leitungen und um Behinderungen für evtl. zukünftige Wartungsarbeiten ausschließen zu können, sind nach dem technischen Regelwerk entsprechende Abstände für die Verlegung zusätzlicher Leitungen einzuhalten (Gasleitung z.B. 1,5 m Schutzstreifen beiderseits der Gasleitung).

Aufgrund der Belegung der Wegeparzelle mit diesen Sparten wäre der aktuelle Baumbestand durch die zusätzliche Verlegung der Wasserleitung hier akut gefährdet. Die Wasserleitung müsste direkt an oder sogar unter den Bäumen verlegt werden. Neben den Leitungen selbst befinden sich vor der Wegekurve zwei Schieber-Abzweigstationen der LKW-Gasleitung, die eine Verlegung hier zusätzlich erschweren.
Die DIN 18920, die u.a. Mindestabstände zu Baumwurzeln zum Schutz der Vegetation vorgibt, kann nicht eingehalten werden.

Die Stadt Kitzingen selbst hat zum Schutz des Baumbestandes in der Jahnstraße für viel Geld die Planung des Hauses für Jugend und Familie überarbeitet. Von daher sollte es insbesondere in der heutigen Zeit selbstverständlich sein, dass bei Vorhaben Dritter Baumbestand zwingend zu erhalten ist. Zu diesem Ergebnis kam auch der Umweltbeirat der Stadt Kitzingen im Rahmen einer Ortseinsicht am 07.11.2023. Hinzu kommt, dass von Seiten der Sickershäuser Jagdgenossenschaft eine alternative Linienführung in einem Feldweg oberhalb der Sicker vorgeschlagen wurde und damit eine Umsetzung des Bewässerungsprojektes auch durch die „Sperrung“ dieses Teilabschnittes grundsätzlich weiterhin möglich bleibt.

Da für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen dieser Wasserleitung im Regelfall keine Beteiligung des Kitzinger Stadtrates vorgesehen ist, besteht jetzt die einzige und letzte Möglichkeit, eine Einbeziehung des Stadtrates sicherzustellen.

Wir beantragen daher als weitere Detailierung unseres Antrages folgendes:

Beschlussvorschlag:

Dem Stadtrat sind analog des Sachvortrages der Sitzungsvorlage 2024/010 der Verwaltung vom 22.02.24 die Trassenführung und sämtliche zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt Iphofen bzw. dem Begünstigten im Rahmen des Projektes „Leitung zur Weinbergsbewässerung“ zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Etwaige Absprachen sind nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zu treffen.

Hierdurch kann u.a. sichergestellt werden, dass Verpflichtungen zu Leitungsumlegungen bzw. – rückbau aufgrund städtischer Planungen vertraglich immer zu Lasten des Leitungsbetreibers bzw. -eigentümers gehen. Belastungen Sickershausen durch die geplante Leitung können z.B. durch Maßnahmen zum Brandschutz (Anlage eines Feuerlöschteiches durch den Projektträger Iphofen) ausgeglichen werden.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass ein dem wirtschaftlichen Nutzen angemessenes und laufend zu leistendes Nutzungsentgeld für den städtischen Grund vertraglich festgesetzt wird, welches unabhängig von der Satzung zu Sondernutzungsgebühren erhoben wird und mit dem beispielsweise Zuschüsse zu Bewässerungsmaßnahmen für Kitzinger Landwirte, Gärtner und Winzer geleistet werden können.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung.


Antrag mit Detailbildern