Satzung für Ortsverband Kitzingen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

§ 1      Name und Tätigkeitsbereich

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kitzingen sind Ortsverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Kitzingen im Landesverband Bayern. Die Kurzform lautet GRÜNE OV Kitzingen. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Kitzingen.
  • Die Satzung des Landesverbandes Bayern bzw. des Bundesverbandes einschließlich Frauenstatut, Urabstimmungsordnung, Beitrags- und Kassenordnung sowie die Landesschiedsgerichtsordnung sind Bestandteil dieser Satzung, und ihre Bestimmungen finden, soweit durch diese Satzung nicht anders geregelt, sinngemäß Anwendung.

§ 2      Zweck und Aufgaben

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kitzingen erstreben auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Teilnahme an der politischen Willensbildung, insbesondere durch die Beteiligung an Wahlen. Dabei verfolgen sie die in ihren Programmen (Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme) niedergelegten Ziele.

§ 3      Rechte der Mitglieder

  • Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kitzingen hat das Recht, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzungsbestimmungen teilzunehmen.
  • Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge in die Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung einzubringen.

§ 4      Organe des Ortsverbandes

Organe des Ortsverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Es können Arbeitskreise gebildet werden. Über deren Kompetenz beschließt die Mitgliederversammlung im Einzelfall.

§ 5      Die Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsverbandes. Sie besteht aus den Mitgliedern des Ortsverbandes. Alle Mitglieder haben Antrags- und Stimmrecht.
  • Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Kalenderjahr vom Vorstand einberufen werden. Auf Verlangen von einem Sechstel der Mitglieder oder mindestens 30 Mitgliedern muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
  • Zu den Mitgliederversammlungen ist jedes Mitglied sieben Tage vorher schriftlich, per Mail oder telefonisch unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. In dringenden Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden. Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, solange die Versammlung keine abweichende Regelung trifft.
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen) gefasst, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Gleiches gilt für Wahlen, falls die Versammlung kein anderes Verfahren beschließt.
  • Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Wahl bzw. Abwahl des Ortsvorstandes,  Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen, Aufstellung der KandidatInnen für die Kommunalwahl, Beschlussfassung über Wahl-Programme und die Einrichtung von Arbeitsgruppen.
  • Wahlergebnisse und Satzungsänderungen sind zu protokollieren und von dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen.

§ 6      Der Vorstand

  • Der Vorstand besteht mindestens aus bis zu zwei Vorsitzenden, dem/der Schriftführer*in, dem/der Kassierer*in, sowie bis zu vier Beisitzer*innen.
  • Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Wiederwahl ist  möglich.
  • Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§ 7      Parität

Um die Parität zu gewährleisten, ist das Wahlverfahren so auszurichten, dass getrennt nach Männern und Frauen gewählt wird. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Männern und Frauen zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Sollte keine Frau für einen Platz kandidieren, bzw. gewählt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung über das weitere Verfahren.

§ 8      Finanzentscheidungen

Kostenwirksame Entscheidungen sind vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung zu treffen.

§ 9      Satzungsänderung

Diese Satzung kann von der Mitgliederversammlung durch eine 2/3 Mehrheit der  abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. Als gültige Stimmen zählen auch Enthaltungen.

Kitzingen, den 29.11.2023

Anhang zur Satzung

Beitrags- und Kassenordnung

Die Ortsverbandskasse ist eine Hilfskasse von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreisverband Kitzingen. Die/Der Ortsverbandskassierer*in verwaltet die Kasse in Zusammenarbeit mit der/dem Kreiskassierer*in.