Renaturierung des Sickersbaches mit Einbau einer Kneippanlage

Flussbett
Natürliches Flussbett, Beispielbild: Pixabay CC0

ERFOLGREICH: Antrag vom 25.01.2022

In der Stadtratssitzung am 24.03.2022 wurde der Antrag mehrheitlich angenommen und wird nun weiterverfolgt. Statt einer Kneippanlage soll einfache Wassertretanlage (Zugang zum Bach) eingerichtet werden.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Güntner,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Stadtrat beschloss in der Sitzung am 14.10.2021 mehrheitlich, einem Antrag der Bayernpartei „Hochwasserprävention als Schwammstadt in Kitzingen“ (2021/219) stattzugeben. Unter Ziffer 4 des Antrages wurde beschlossen, dass die Stadtverwaltung prüfen soll, wo eine Renaturierung von Wasserläufen im Stadtgebiet möglich gemacht werden kann. Mit dem Sickersbach im Bereich des Ortsteils Sickershausen konnte von unserer Fraktion ein solcher Gewässerabschnitt identifiziert werden.
Die Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag

  1. Für den Sickersbach im Bereich Sickershausen ist eine Planung zur Gewässerrenaturierung für einen Gewässerabschnitt von ca. 330 m Länge (Beginn auf Höhe des Spielplatzes an der Kreuzung „Schulstraße / An der Sicker“ bis etwa 60 m gewässerabwärts von der Brücke „Raiffeisenstraße“) zu beauftragen und umzusetzen.
  2. Im Bereich der Brücke über den Sickersbach ist eine Kneippanlage zu planen und zu errichten.
  3. Die Förderung der Maßnahmen ist im Rahmen des Programms „Auf zu lebenswerten Bächen“ unter Einschaltung der Koordinierungsstelle Unterfranken an der Regierung von Unterfranken zu beantragen.

Begründung

Als „Gewässer dritter Ordnung“ liegt der Sickersbach in der Zuständigkeit der Stadt Kitzingen. Die Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung umfasst nach § 39 WHG nicht nur die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses, sondern auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensraum von wildlebenden Pflanzen und Tieren.

Die gesetzlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie fordern einen guten Zustand aller Gewässer bis 2027.

Im Bereich des OT Sickershausen ist der Sickersbach durch künstliche Verbauung in einem nicht naturnahen Zustand. Der Überschwemmungsbereich ist durch Rasengittersteine befestigt, der Bach selbst durch Steinverbau in ein enges Bachbett gezwungen.

Durch die Art des Verbaus lagern sich durch Hochwasser eingetragene Sedimente auf den Gittersteinen ab und müssen alle zwei Jahre durch den Bauhof mitsamt der sich bis dahin entwickelten Vegetation aufwändig beseitigt werden. Die Kosten hierfür betragen jeweils ca.10.000 €.

Durch den Rückbau der Befestigung kann der Bach hier wie weiter bachabwärts entlang des Radweges zwischen der Siedlung und Sickershausen seine Dynamik zurückerhalten und so die Sedimente immer bachabwärts transportieren, so dass die aufwändigen Unterhaltsmaßnahmen eingespart werden können (Selbstreinigung).

Neben der eigentlichen Renaturierung des Gewässers bietet sich auch gleich die Errichtung einer Kneippanlage im Bereich der Brücke beim Anwesen Raiffeisenstraße 14 an. Dort ist schon eine Treppe zum Bach in der Böschung vorhanden. Die vorhandene Löschwasserentnahmestelle ist zu erhalten. An dieser Stelle führt direkt der Fernradweg „Vom Main zur Zenn“ vorbei, so dass hier nicht nur für das Dorf, sondern auch für Touristen ein attraktiver Rastpunkt geschaffen werden kann.

Finanzierung:

Nach Rücksprache mit Fr. Dr. Jackel, SG Wasserwirtschaft der Regierung von Unterfranken, kann die Renaturierung des Gewässers im Rahmen des Programms „Auf zu lebenswerten Bächen“ gemäß der RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) mit 75 % bis 90 % gefördert werden, wobei durch die Ortsnähe und der damit verbundenen Sozialfunktion der höchste Fördersatz realistisch wäre.

Bis zu 30 % hiervon können für den Bau der Kneippanlage als Gestaltungsmaßnahme direkt am Gewässer zur Verbesserung der Sozialfunktion als förderfähig anerkannt werden.

Neben der Baumaßnahme selbst sind sowohl Planungs- als auch Grunderwerbskosten im Zusammenhang mit der Maßnahme in dieser Höhe förderfähig.

An Kosten fallen zunächst für die Planung im Jahr 2022 rd. 50.000 € an, eine Umsetzung kann lt. Regierung von Unterfranken aufgrund der Fördersituation ab 2023 erfolgen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.

Finanzmittel für Planungen stehen unter der HHSt. 1.6101.9590 zur Verfügung.

Demgegenüber steht die sehr hohe Förderung von 90 % und die zu erwartenden Einsparungen für künftig nicht mehr erforderliche Unterhaltsmaßnahmen in Höhe von ca. 10.000 € alle zwei Jahre. Es ist also eine schnelle Amortisation des eingesetzten Kapitals zu erwarten.

Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates um ihre Zustimmung.


Bilder zur Visualisierung im Antrag