Vortrag „Cannabis regulieren statt kriminalisieren“ -Okt 2016-

Christa Büttner mit Kerstin Celina
Christa Büttner mit Kerstin Celina

Kerstin Celina diskutierte das Grüne „Cannabis-Kontrollgesetz!*

Pressebericht:

Gewagt war das Ansinnen der Grünen, ein Tabuthema in die fränkische Kreisstadt zu bringen. „Ob sich wohl einige Leute trauen, öffentlich über Cannabis zu sprechen?“ fragte sich Vorstandssprecherin Christa Büttner. Tatsächlich durfte die Grüne Kreirätin dann ein sehr gemischtes Publikum im Bay. Hof begrüßen: Befürworter, Betroffene, Fachleute und interessierte Laien, waren gekommen, um mit der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina über das Grüne „Cannabis-Kontrollgesetz“ zu diskutieren. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Bayern freute sich über eine kontroverse Diskussion, die sehr offen geführt wurde.

Am Ende war die Mehrheit der Meinung, daß die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten das eigentliche Problem darstellt. Und sie setzen auf Aufklärung und Suchtprävention für effektiven Jugendschutz; sie glauben dass eine kontrollierte Abgabe von ungepanschtem Cannabis an Erwachsene die Verbraucher vor den Gefahren des Schwarzmarkts schützen könne; Aufklärung führe eher zu Konsumverzicht als Angst vor Strafe.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Alkohol und Tabak als weit gefährlichere Drogen ein als Cannabis, die Zahl der durch Alkohol und Nikotin verursachen Todesfälle geht in jedes Jahr in die Millionen. Trotzdem, so Celina, sei der Konsum von Alkohol und Tabak für Erwachsene nicht strafbar. Wer das Risiko eingehen wolle, seinen Körper durch übermäßigen Konsum von Alkohol oder Nikotin zu schädigen, dürfe das tun, denn der Staat, so Celina, beschränke sich darauf, über gesundheitliche Risiken aufzuklären, Forschungen durchzuführen und klare Regeln für die Produktion und Abgabe von Nikotin und Alkohol aufzustellen. „Die harte strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-Konsums widerspricht diesem System und treibt die Cannabis Konsumenten in die Abhängigkeit von Dealern“, so Celina, und berief sich auf Publikationen namhafter Juristen wie den Richter Andreas Müller und die Mitglieder des „Schildower Kreises, deren Sprecher, der Bremer Professor für Strafrecht und Kriminologie Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik fordert. Verbieten bedeute, auf Jugendschutz und Verbraucherschutz zu verzichten, ohne den Konsum einschränken zu können, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben. „Denn die Dealer verkaufen alles, gestrecktes Zeug mit unklarem Wirkungsgehalt, an Kunden in jedem Alter, mit dem Ziel, mittelfristig teurere harte Drogen mit einem hohen Suchtpotenzial an den Mann bzw. die Frau bringen zu können.“

Celina erläuterte, dass auch das Bundesverfassungsgericht schon 1994 in seinem berühmten „Haschisch-Urteil“ das Gefährdungspotenzial von Cannabis abgewogen habe. Als Konsequenz forderte das Gericht, im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes solle beim Eigenverbrauch von Cannabis mehr als bisher von Strafe abgesehen werden.

In einigen Bundesländern wird die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsum bereits umgesetzt, man streitet sich nun hauptsächlich um die Definition der „geringen Menge für den Eigenbedarf“. Nicht so in Bayern, wo nicht nur der Handel, sondern auch der einfache Konsum von Cannabis immer noch strafbar ist und ins Gefängnis führen kann „Der schlechteste Weg ist der Bayerische Weg“. In Deutschland fordern 122 renommierte Strafrechtsprofessoren in einer Resolution die Evaluierung des Betäubungsmittelrechts. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin hat sich dieser Forderung jüngst angeschlossen.

Auch betroffene Kranke beteuerten bei der Veranstaltung, daß für sie teilweise bereits seit Jahrzenten Cannabis als bestes Mittel darstellt. Es hat die wenigsten Nebenwirkungen bei ihren chronischen Krankheiten, sie sind davon weniger abhängig als von Zigaretten und es ist finanzierbar. Die „legalen“ Medikamente aus den Apotheken sind sehr teuer, da diese bisher nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Und das, obwohl der Einkaufpreis minimal ist, da Cannabis wie Unkraut wachsen kann.

“Regulieren statt Kriminalisieren“, das ist der Gedanke hinter dem GrünenCannabis-Kontrollgesetz. Den Gesetzentwurf dazu haben die Grünen im März 2015 im Bundestag vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, Jugendschutz und Verbraucherschutz und Produktkontrolle wie bei Alkohol und Nikotin auch zu ermöglichen, und gleichzeitig diejenigen, die tatsächlich suchtgefährdet sind, zu identifizieren und zu behandeln. „Wir dürfen dem Dealer auf dem Schwarzmarkt nicht länger die Möglichkeit geben, die Regeln zu bestimmen. Der Verkauf von Cannabis muss herausgeholt werden aus der Illegalität, denn nur so können wir die staatliche Aufgabe, den Bürger zu schützen, auch hier umsetzen“ betonte Celina abschliessend.