Kommunalwahl – So funktioniert’s!

Stimmzettel

Am Sonntag, 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen:

Was wählen wir?

In der Großen Kreisstadt Kitzingen wählen wir:
a) der Oberbürgermeister
b) die Landrätin / der Landrat
c) alle 30 Stadtratsmitglieder und
d) alle 60 Kreisrätinnen und Kreisräte für den Landkreis Kitzingen

Wann findet die Wahl statt?

Am Sonntag, 8. März 2026, sind die Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal du zugeteilt bist, hängt von deiner Wohnadresse ab. Die Information zu deinem zugehörigen Wahllokal findest du auf den Wahlbenachrichtigungen, die jede/r Wähler*in bis max. 15. Februar per Post bekommen sollte.

Du kannst auch Briefwahl anfordern, sodass dir alle Unterlagen per Post geschickt werden. Diese musst du zwingend bis Sonntag, 8.3. um 18 Uhr in den Briefkasten deiner Gemeinde eingeworfen haben.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landrätin/Landratswahl keine Kandidatin / kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • die am 8.3.2026 mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
  • sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in Kitzingen bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten (Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist)
  • nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag – 42. Tag vor der Wahl (25. Januar 2026) – bei einer Gemeinde in Bayern für eine Wohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten von ihrer Gemeinde bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (15. Februar 2026) eine postalische Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten.

Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich?

Es gibt vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl
a) des Oberbürgermeisters – zu wählen mit 1 Stimme
b) der Landrätin oder des Landrats – zu wählen mit 1 Stimme
c) der Stadtratsmitglieder und
d) der Kreisrätinnen und der Kreisräte.

Für die Wahl der Stadtratsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie Stadtrats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel.

In Kitzingen sind 30 Stadträt*innen zu wählen. Jede Wähler*in hat daher 30 Stimmen.

In Kitzingen sind 60 Kreisrät*innen zu wählen. Jede Wähler*in hat daher 60 Stimmen.

Wie kann ich meine Stimmen verteilen?

Es gibt folgende Möglichkeiten, wie du deine Stimmen verteilen kannst:

  • Jede Partei oder Wählergruppierung hat eine vorgeschlagene Liste auf dem Stimmzettel. Diese Liste kann man oben ankreuzen (Grüne z. B. = Kumulieren). Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen.
  • Man kann auch Kandidierende auf verschiedenen Listen ankreuzen (Freie Wähler, Grüne etc. = Panaschieren).
  • Man kann das auch kombinieren: Man kann zuerst ein Listenkreuz vergeben und gleichzeitig bis zu 3 Stimmen an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste oder anderer verteilen. So werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Je nachdem, weiviele Stimmen du einer konkreten Person geben willst, schreibe 1, 2 oder 3 vor den Namen.
  • Aber Vorsicht: Auf keinen Fall mehr Stimmen verteilen als maximal möglich! Sonst ist der Stimmzettel ungültig! Die Maximalzahl der Stimmen steht auch oben auf dem Stimmzettel.

!!! Hinweis: Jegliche zusätzliche Markierungen auf dem Stimmzettel machen ihn ungültig! Es muss definitiv der Wählerwille erkennbar sein. Daher bitte nur in den vorgesehenen Felder ankreuzen oder Stimmen verteilen und vor Abgabe zählen, ob alle Stimmen vergeben sind. !!!


Wie funktioniert die Briefwahl?

Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden, die bis max. 15. Februar von den Gemeinden verschickt wird. Das Formular enthält den Antrag für einen Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen.

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen!

Weitere Informationen zur Auszählung und detaillierte Infos zur Kommunalwahl gibt es auf den Seiten des Staatsministeriums: