Dringlichkeits-Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 11.12.2025
Zweieinhalb Jahre nach dem versuchten Angriff auf die bayerische Trinkwasserversorgung durch kurzfristige Änderungen im Landesentwicklungsplan, der dank des massiven Drucks aus den bayerischen Kommunen in letzter Minute verhindert werden konnte, steht die öffentliche Wasserversorgung erneut unter Beschuss.
Mittels einer Begriffsdefinition in der Begründung der in der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz sollen die Rechte auf Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung aufgeweicht werden. Der Entwurf sieht vor, die unternehmerische Betätigung zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln (zum Beispiel durch Zurverfügungstellung von Flaschenwasser) von „privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht“ vom Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung abzudecken. Diese Formulierung leistet der Diskussion um die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern wieder Vorschub. Die Folgen für den Vollzug des Wasserrechts und die kommunale Aufgabenstellung sind aus
unserer Sicht aktuell unabsehbar.
Daher beantrage ich – auch namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – den Beschluss folgender Resolution:
„Der Kitzinger Stadtrat stellt sich klar gegen die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes bei der Definition der öffentlichen Wasserversorgung in der Gesetzesbegründung und stellt fest: Die öffentliche Trinkwasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist Aufgabe der kommunalen Wasserversorger, und muss es auch uneingeschränkt bleiben. Öffentliche Wasserversorgung betrifft nicht nur die vorübergehende Versorgung der Bevölkerung aufgrund öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Verpflichtungen, sondern stellt eine
gemeindliche Aufgabe der Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar.
Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die öffentliche Wasserversorgung in Bayern unverändert und uneingeschränkt zu schützen und die dem Bayerischen Landtag zum Beschluss am Mittwoch, 10. Dezember, vorgelegte entsprechende Änderung in der Begründung des Bayerischen Wassergesetzes zurückzunehmen.“