ERFOLGREICH: Antrag vom 06.07.2025
Der Antrag fand in der Stadtratsitzung am 25.09.2025 eine Mehrheit. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Errichtung eines Naturkindergartens im Bereich der südlich gelegenen Grundstücke der Armin-Knab-Straße, Richtung Sickersbach, Außenbereich Bebauungsplan Nr. 18, einzuleiten und umzusetzen und zeitnah Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufzunehmen.
Trotz aller Bemühungen und auch der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen fehlen nach wie vor in der Stadt Kitzingen Kindergartenplätze. Leider war die Suche nach einem Standort für einen Naturkindergarten weder in Repperndorf noch in Hohenfeld von Erfolg gekrönt. Aus unserer Sicht bietet sich im Außenbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 – im Bereich der südlich gelegenen Grundstücke
der Armin-Knab-Str., Richtung Sickersbach – eine sehr gute Möglichkeit, einen Naturkindergarten zu etablieren.
Nach Rücksprache mit der Leiterin des St. Vinzenz-Kindergartens besteht großes Interesse an einem solchen Naturkindergarten, der sowohl in das pädagogische Konzept der Einrichtung passt, als auch von der Erreichbarkeit zum Stammsitz in der Sickershäuser Str. beste Voraussetzungen bietet. Zudem befindet sich das hierfür angedachte Gelände in unmittelbarer Umgebung des künftigen Naherholungsparks Sickergrund.
Die hierfür angedachten bzw. geeigneten Grundstücke befinden sich derzeit im Privateigentum. Nach unserer Kenntnis besteht generelle Verkaufsbereitschaft, sodass ein Erwerb der geeigneten Flächen im Außenbereich möglich wäre.
Die planrechtlichen Voraussetzungen für einen Naturkindergarten im Außenbereich sind gemäß §35 BauGB gegeben. Bei einer Einigung mit den derzeitigen Eigentümern ließe sich ein solches Vorhaben relativ zügig und vor allen Dingen auch kostengünstig umsetzen.
Wir bitten deshalb um zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Eigentümern und die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates um Unterstützung für unseren Antrag.