Förderprogramm für Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität

Ein gelbes Blümchen wächst aus Betonspalt.
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ERFOLGREICH: Antrag vom 27.03.2023

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 25. Mai 2023 mit großer Mehrheit angenommen und wird umgesetzt. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Einführung des nachfolgenden Förderprogrammes für Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität für die Teile der Stadt Kitzingen (einschließlich aller Ortsteile), die außerhalb des Geltungsbereichs des Kommunalen Förderprogramms liegen, sowie entsprechende Anwendung im bestehenden Kommunalen Förderprogramm.

Begründung:

In der Stadt Kitzingen, den Ortsteilen und Gewerbegebieten besteht ein großes Potential für zu entsiegelnde Flächen (z.B. ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen, Hinterhöfe auf Privat-und Firmengrundstücke). Um die Eigentümer*innen bei der Nutzung dieses Potentials zu unterstützen, sowie die Möglichkeiten einer Nachbegrünung zu fördern, beantragen wir das nachstehende Förderprogramm. Um unserer haushalterischen Verantwortung nachzukommen, schlagen wir vor, die Maßnahme auf 25.000€ im Jahr zu begrenzen.

Antrag: Förderprogramm zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität

1. Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist die Verbesserung des Mikroklimas und der Biodiversität im bebauten Stadtgebiet von Kitzingen und den Ortsteilen.

In dicht besiedelten Gebieten haben die von Menschen geschaffenen Bauwerke und Versiegelungen erheblichen Einfluss auf das Mikroklima. Temperaturschwankungen sind in diesen Bereichen in der Regel groß. Die Versiegelung von Flächen greift zudem in den natürlichen Wasserkreislauf ein, da Regenwasser hier nicht versickern und nur zu einem deutlich verringerten Anteil verdunsten kann.

Eine Flächenentsiegelung hat daher folgende positive Effekte:

  • Senkung der Umgebungstemperatur
  • Verbesserung der Grundwasserneubildung
  • Geringere hydraulische Belastung der Kläranlage
  • Beitrag zum Hochwasserschutz
  • Ökol. Aufwertung der Flächen
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Die Förderung soll dabei zur Eigeninitiative anregen und zu einer umfangreichen Entsiegelung und Begrünung von Flächen beitragen. Die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen im direkten Wohn- und Arbeitsumfeld zum Zwecke des Klimaschutzes sind erklärtes Ziel der Stadt Kitzingen.

2. Fördergegenstand

Gefördert wird die freiwillige Entsiegelung und Nachbegrünung von versiegelten Flächen durch Freilegung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen und teilversiegelten Flächen wie wassergebundene Wegedecken, Schotterflächen und Kiesflächen mit anschließender Umwandlung in Grünflächen, Staudenbeete, Wildblumenwiesen, Hecken, Bäume (heimische Arten) usw.

3. Zuschussempfänger

Antragsberechtigt sind Grund- und Hauseigentümer, Verbände und Unternehmen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte bzw. Mieter*innen mit Einverständniserklärung des Eigentümers). Bei Wohnungseigentümer*innengemeinschaften ist ein rechtskräftiger Beschluss der Gemeinschaft vorzulegen.

4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung der Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Begrünung erfolgt pauschal je Quadratmeter entsiegelter Fläche, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Teilflächen auf einem Grundstück können addiert werden. Die Förderhöhe beträgt bei versiegelten Flächen 20,00 €/m2 und bei teilversiegelten Flächen (wassergebundenen Wegen, Schotterflächen, Kiesflächen) 5,00 €/m2. Höchstgrenze pro Maßnahme 5.000 €.

Voraussetzung: Als Bepflanzung werden nur heimische Arten anerkannt, die die Biodiversität, den Nahrungsraum für Bienen, Schmetterlinge und Insekten fördern. Eine geeignete Auswahl an Pflanzen ist unter folgendem Link zu finden: https://www.bund-naturschutz.de/oekologisch-leben/naturgarten/bienenfreundlichergarten/pflanzenlisten

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadtverwaltung entscheidet im Einzelfall nach der Reihenfolge des Antragseingangs und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln über die Bewilligung des Zuschusses. Der/die Antragsteller*in verpflichtet sich, die entsiegelte Fläche mindestens 10 Jahre nach Herstellung als Grünfläche (Vegetationsfläche) zu belassen. Werden entsiegelte Flächen innerhalb von 10 Jahren wiederversiegelt, ist die ausgezahlte Förderung zurückzuzahlen. Durch die Entsiegelung darf es nicht zu einer Gefährdung des Grundwassers und Bodens kommen. Im Einzelfall sind entsprechende Nachweise über die fachgerechte Entsorgung der entfernten Materialien zu erbringen (z.B. bei Entfernung von bituminösem/teerhaltigem/ asbesthaltigem Material).

5. Antragstellung und Auszahlung des Zuschusses

Der Antrag ist an die Stadt Kitzingen zu richten. Beizufügen ist eine Fotodokumentation des Ausgangszustands sowie ein rechnerischer Nachweis der zu entsiegelnden Flächen. Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Abschlussfotodokumentation beizufügen. Zu Kontrollzwecken ist die Stadt befugt, das Grundstück nach vorheriger Ankündigung zu betreten.

Mit der Maßnahme darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.

6. Verbot der Doppelförderung
Es werden keine anderweitigen Fördermittel für die Maßnahme eingesetzt.