Einforderung eines Konzepts für die Einführung eines Stadtbusses vom Landratsamt Kitzingen

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Eilantrag vom 07.06.2026

Da die Vertragslaufzeit des Anruf-Sammel-Taxis am 30.06.2029 ausläuft, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Eilantrag zum Thema Stadtbus:

Die Verwaltung wird beauftragt, vom Landratsamt als zuständigem ÖPNV-Aufgabenträger die Vorlage eines Konzepts für die Einführung eines Stadtbusses für die Stadt Kitzingen einzufordern. Das Konzept soll insbesondere Aussagen zu Linienführungen, der Taktung, Barrierefreiheit, Antriebs- und Lademöglichkeiten sowie den voraussichtlichen Kosten des Stadtbusses unter Berücksichtigung sämtlicher Fördermöglichkeiten enthalten.

Begründung

Bereits in der letzten Wahlperiode und im Rahmen der Kommunalwahl 2026 hat sich auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Einrichtung eines Stadtbusses eingesetzt.

Schon im Mobilitätskonzept des Landkreises Kitzingen aus dem Jahr 2024 wird seitens des Landkreises ein vordringlicher Bedarf für die Anbindung Sickershausen (s. 146, Maßnahme M_GLK.02a) und zwei Stadtbuslinien (S. 148, Maßnahme M_Kit.01) festgestellt.

Gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 1 BayÖPNVG ist die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Diese Aufgaben führen die Landkreise nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 BayÖPNVG in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durch.

Die Aufgabenübertragungstatbestände des Art. 9 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG greifen nicht, da die Stadt Kitzingen bisher weder die Übertragung der Aufgabe des ÖPNV verlangt noch einer Übertragung durch den Landkreis zugestimmt hat. Insofern sind die im Antrag genannten Rahmenbedingungen nicht durch die Stadt Kitzingen, sondern durch den Landkreis zu ermitteln.

Im Konzept sollte berücksichtigt sein, dass Fahrzeuge und bauliche Anlagen im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichen barrierefrei gestaltet werden. Nach Art. 4 BayBGG ist barrierefrei, was für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Ebenfalls sollten Fördermöglichkeiten für die Anschaffung umweltfreundlicher, elektrisch betriebener Busse geprüft und berücksichtigt werden.

Mit Blick auf den nur noch bis 30.06.2029 laufenden Vertrag des Anruf-Sammel-Taxis und die im Anschluss noch erforderlichen Schritte für die Ausschreibungen der Stadtbuslinien bitten wir um zeitnahe Behandlung unseres Antrags im Stadtrat und um Zustimmung durch das Gremium.

Ansprechpartner für Fragen: Klaus Sanzenbacher