HYBRIDE SITZUNGSTEILNAHME AN DEN STADTRATSSITZUNGEN ERMÖGLICHEN

Hybride Teilnahme an Stadtratssitzungen

ERFOLGREICH: Prüfauftrag (und Änderungsantrag zur Geschäftsordnung)

Unser Antrag auf einen Prüfautrag (Punkt 2) fand nach intensiver Diskussion in der Stadtratssitzung am 16. Juli 2026 eine Mehrheit (20:8). Die Verwaltung wird nun Kosten und technische Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und dem Stadtrat schnellstmöglich vorstellen. Über Über die Änderung der Geschäftsordnung (Punkte 1 und 3) ist nach Vorlage der Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt mit 2/3 Mehrheit zu entscheiden. 

Das neue Stadtratsgremium wird sich nach der Sommerpause eine neue Geschäftsordnung (GO) geben. Wir beantragen Änderungen zur Geschäftsordnung, um die Grundlage für die Möglichkeit einer hybriden Sitzungsteilnahme in der GO zu verankern.

Antrag

Hiermit beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

  1. Für Ratsmitglieder wird die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Sitzungen mit Bild und Tonübertragung eingeführt.
  2. Die Verwaltung wird Kosten und technische Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und dem Stadtrat schnellstmöglich vorstellen.
  3. Sofern der Stadtrat einer hybriden Sitzungsteilnahme im Grundsatz zustimmt, wird die Online-Teilnahme in der Geschäftsordnung verankert.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Fassung in der Geschäftsordnung zu formulieren, die sich an der Regelung der Stdat Würzurg orientieren soll.

Begründung:

Auch im Hinblick auf nachfolgende Kommunalwahlen wollen wir das Anstreben eines Stadtratsmandats attraktiver machen. Ein wesentlicher Baustein für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familienleben und Stadtratsmandat stellt die Möglichkeit der hybriden Sitzungsteilnahme dar, wie sie z.B. im Würzburger Stadtrat bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Junge Menschen und Personen, die Kinder oder Familienangehörige betreuen, sind im Gremium unterrepräsentiert. Wenn man Ihnen die Möglichkeit der Online-Teilnahme anbietet, würde dies das Anstreben eines Mandats erleichtern bzw. möglich machen.

Profitieren würden auch Personen, die sich in der „Mitte“ des Erwerbs- und Familienlebens befinden und häufiger dienstlich auf Reisen sind. Sie können sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort zur Stadtratsitzung dazuschalten.

Auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können oder aufgrund von Ansteckungsgefahr Rücksicht nehmen wollen, erhalten die Möglichkeit der Teilnahme.

Da es keine Vertretungsbefugnisse gibt, wird sich die hybride Teilnahmemöglichkeit generell positiv auf die Gesamtzahl der Teilnehmenden auswirken.

Eine hybride Sitzungsteilnahme ist auch unter dem Aspekt der Krisenresilienz zu betrachten: Sollte es wie im Jahr 2020 zum Ausbruch einer Pandemie kommen, bliebe das Gremium handlungsfähig.

Unberührt davon sollte Übereinstimmung herrschen, dass die persönliche Anwesenheit im Sitzungssaal grundsätzlich priorisiert anzustreben ist.

Wir sind sicher: Die Möglichkeit einer hybriden Sitzungsteilnahme ist eine effektive Maßnahme, um die Attraktivität eines kommunalpolitischen Mandats zu erhöhen und die Arbeit des Gremiums noch effizienter machen. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.