30% Sozialwohnungen bei Geschoss-Wohnungsbau 29. Oktober 20211. Mai 2022 Baustelle für Geschosswohnungen ABGELEHNT: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2021 Der Antrag stand zunächst auf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung am 20. Mai 2021, wurde dort jedoch nicht behandelt, da mit unserem Einverständnis zunächst der Beirat für Stadtentwicklung darüber beraten sollte. Dort wurde der Antrag kontrovers diskutiert und schließlich in der Stadtratssitzung am 28.10.2021 behandelt. Der Antrag wurde mit 8:16 abgelehnt. Auch ein Änderungsantrag der ödp, die Sozialquote auf 20% der Wohnungen zu reduzieren, fiel durch. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag: In der Bauordnung der Stadt Kitzingen wird folgender Zusatz aufgenommen: In allen Bebauungsplänen für Geschosswohnungsbau mit mindestens 25 Wohneinheiten wird künftig eine 30-Prozent-Quote für staatlich geförderte Sozialwohnungen festgeschrieben. Begründung: Auf dem Wohnungsmarkt übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Dies betrifft alle Preissegmente, ganz besonders jedoch preisgünstige und einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen. Es ist deswegen dringend notwendig, in Kitzingen bezahlbare Wohnungen für Familien mit geringem Einkommen zu schaffen. Mit einer festgeschriebenen Quote würde die Stadt Kitzingen ein deutliches Zeichen setzen. Andere Städte haben mit solchen Quoten bereits gute Erfahrungen gemacht. Für private Investoren liegen die Vorteile von staatlich gefördertem Wohnungsbau in einem geringen Vermietungsrisiko und nachhaltig gesicherten Mieteinnahmen. Eine niedrige Mieterfluktuation gibt dem Investor Sicherheit und Kalkulierbarkeit. Daher müssen künftig auch beim Bau von Mietwohnungen durch private Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen staatlich gefördert sein. Die Presse berichtete: mainpost.de, 01.11.2021: Sozialer Wohnungsbau: Kitzinger Stadtrat lässt Quote platzen Kommentar von Eike Lenz, 01.11.2021: Kommentar zur Kitzinger Wohnungspolitik: So viel soziale Kälte lässt frösteln
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